Branchenreglemente
Die Anforderungen an Suisse Garantie-Produkte sind in einem Dachreglement formuliert. Weitere Kriterien sind in den jeweiligen Reglementen der landwirtschaftlichen Branchenverbände festgehalten.
- Eier und Eiprodukte
- Fische und Krebstiere aus Zucht
- Fleisch
- Früchte und Fruchtprodukte
- Gemüse und Gemüseprodukte
- Getreide, weitere stärkehaltige Körnerfrüchte (Pseudocerealien oder Pseudogetreide) Hülsenfrüchte, Ölsaaten sowie ihre Produkte
- Honig und andere Bienenprodukte
- Hortikultur
- Kartoffeln und Kartoffelprodukte
- Milch und Milchprodukte
- Speisepilze und Speisepilzprodukte
- Wildfische und Wildkrebse
- Zucker