Zertifizierung
Die Anforderungen von Suisse Garantie richten sich an Landwirtschaft, Verarbeiter und Gastronomie. Möchte ein Betrieb seine Produkte kennzeichnen, benötigt er eine Zertifizierung. Bauern werden in der Regel nicht zertifiziert, sondern nur kontrolliert.
Die Garantiemarke Suisse Garantie kennzeichnet ausschliesslich hochwertige Schweizer Landwirtschaftsprodukte. Die Produktzertifizierung erfolgt mittels strengen Kontrollmassnahmen durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Nur Verarbeitungsbetriebe der zweiten Produktionsstufe werden zertifiziert. Bauernbetriebe werden nicht zertifiziert, sondern mittels Qualitätsinspektionen geprüft und als Suisse Garantie-Produzenten anerkannt.
Erst nach Erhalt des entsprechenden Zertifikats, stellt die AMS Agro-Marketing Suisse eine Benutzungsberechtigung für die Garantiemarke aus. Die Wahl der Zertifizierungsstelle steht den Betrieben frei. Voraussetzung ist, dass die Stelle von der AMS für den betreffenden Bereich zugelassen ist.
Auch Gastronomiebetriebe sollen die Herkunft ihrer Produkte transparent aufzeigen können und die Garantiemarke verwenden dürfen. Ab 2022 ist eine Zertifizierung für die Verwendung der Garantiemarke vorgeschrieben. Interessierte Gastronomiebetriebe können sich bei der AMS melden.
Die Garantiemarke Suisse Garantie (Logo) darf nur unter Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien verwendet werden. Diese sind im Gestaltungsmanual formuliert.
In Kürze
Um die Garantiemarke nutzen zu dürfen, benötigt ein Verarbeitungsbetrieb die entsprechende Zertifizierung. Bauernbetriebe werden nicht zertifiziert, sondern inspiziert und anerkannt.
Gastronomiebetriebe sind ab 01.01.2022 an eine Zertifizierung gebunden und müssen das Reglement für Gastronomiebetriebe erfüllen.
Das Logo der Garantiemarke darf nur gemäss der Richtlinien im Gestaltungsmanual verwendet werden.