Gültigkeit
Die Zertifizierung und der Erhalt der Benutzungsberechtigung bevollmächtigen einen Betrieb zur Verwendung der Garantiemarke Suisse Garantie für die Dauer von maximal drei Jahren.
Erfüllt ein Betrieb die Suisse Garantie-Anforderungen, erhält er ein Zertifikat. Dieses ist die Basis für den Erhalt der Benutzungsberechtigung für die Garantiemarke. Zertifikat und Benutzungsberechtigungen haben die gleiche Gültigkeitsdauer von maximal drei Jahren.
Während der gültigen Laufzeit werden die Betriebe einer jährlichen Kontrolle unterzogen. Die AMS behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Anforderungen, die Benutzungsberechtigung bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu entziehen. Ein Sanktionsreglement regelt das Vorgehen im Fall von Verstössen gegen die Anforderungen.
In Kürze
Zertifikat und Benutzungsberechtigung der Garantiemarke haben eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Jahren.
Während der Laufzeit der Gültigkeitsdauer werden jährliche Kontrollen durchgeführt.
Werden die Anforderungen nicht mehr eingehalten, können Zertifizierung und Benutzungsberechtigung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer entzogen werden.