Gültigkeit

Bauernhände halten eine Holzkiste voll mit Gemüse.

Die Zertifizierung und der Erhalt der Benutzungsberechtigung bevollmächtigen einen Betrieb zur Verwendung der Garantiemarke Suisse Garantie für die Dauer von maximal drei Jahren.

Erfüllt ein Betrieb die Suisse Garantie-Anforderungen, erhält er ein Zertifikat. Dieses ist die Basis für den Erhalt der Benutzungsberechtigung für die Garantiemarke. Zertifikat und Benutzungsberechtigungen haben die gleiche Gültigkeitsdauer von maximal drei Jahren.

Während der gültigen Laufzeit werden die Betriebe einer jährlichen Kontrolle unterzogen. Die AMS behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Anforderungen, die Benutzungsberechtigung bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu entziehen. Ein Sanktionsreglement regelt das Vorgehen im Fall von Verstössen gegen die Anforderungen.

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