Ab 1. Januar 2025 in Kraft - Revision der Gestaltungsmanuals sowie des Branchenreglements Eier, Eiprodukte und Fleisch der Legelinie
Revision des allgemeinen Gestaltungsmanuals sowie des spezifischen Gestaltungsmanuals für den Gastronomiebereich
Die AMS hat sowohl das allgemeine Gestaltungsmanual für Suisse Garantie als auch das spezifische Gestaltungsmanual für den Gastronomiebereich überarbeitet.
Diese Aktualisierung beinhaltet folgende wesentlichen Änderungen:
- Eine detaillierte Beschreibung zur korrekten Verwendung des Logos,
- Präzisierungen zu den erforderlichen Angaben des zertifizierten Unternehmens sowie der Zertifizierungsstelle,
- Grafische Anpassungen, die ein optimiertes Layout gewährleisten.
Die Gestaltungsmanuals treten am 1. Januar 2025 in Kraft und sind ab dann auf der Suisse Garantie Website abrufbar.
Revision Branchenreglement Eier, Eiprodukte und Fleisch der Legelinie
Neu heisst das Branchenreglement Eier, Eiprodukte und Fleisch der Legelinie.
Folgende Anforderungen wurden angepasst:
- Für Legehennen und Elterntiere ist ein Aussenklimabereich (AKB) obligatorisch, für Aufzuchttiere ab 2027 ebenfalls.
- Legehennen dürfen nur in Ausnahmefällen maximal jede 2. Herde, also alternierend mit bestandestierärztlichem Attest touchiert werden. Bewilligungs- und Leitorgan ist GalloSuisse.
- Für die männlichen Embryonen und die männlichen Küken muss eine der vorgeschlagenen Lösungen der Branche umgesetzt werden:
- Geschlechtsbestimmung im Ei
- Futterküken
- Bruderhahnaufzucht
- Zweinutzungshühner
Das Reglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die aktualisierten Checklisten sind per 1. Januar 2025 auf der Suisse Garantie Website verfügbar.