Revision des Dachreglements
Das Dachreglement der Garantiemarke Suisse Garantie wird in regelmässigen Abständen angepasst, um den neusten Anforderungen der Gesetzgebung und der Branchen zu entsprechen.
Am 1. Juni 2024 tritt das angepasste Dachreglement in Kraft. Die wichtigsten Anpassungen sind:
Entzug der Benutzungsberechtigung
- Ziffer 1.7: Die Textstelle über die Nutzungsgebühr, die sich auf Ziffer 7.1. bezieht, wurde zuvor nicht explizit erwähnt. Dies wurde hinzugefügt.
- Ziffer 7.1: AMS hat nun das Recht, die Benutzungsberechtigung Suisse Garantie zu entziehen, wenn die Nutzungsgebühr nicht bezahlt wird.
Sonderbewilligungsverfahren in Ausnahmesituationen
- Ziffer 3.1.2: Damit Sonderbewilligungen Ausnahmen bleiben, hält sich die AMS nach drei hintereinander folgenden Ausnahmebewilligungen das Recht vor für die darauffolgenden Ausnahmebewilligungen ein Konzept des Antragsstellenden zu verlangen.
Die neuste Version des Dachreglements ist hier abrufbar: